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Gepäckrichtlinie

Handgepäck

Für eine angenehme Reise und die Sicherheit all seiner Kunden hat Air Tahiti Nui bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl, des Gewichts und der Abmessungen des auf Flügen zulässigen Handgepäcks. Ungeachtet Ihrer Reiseklasse gelten folgende Freigepäckrichtlinien für Handgepäck:

Achtung: Bevorzugen Sie am Flughafen Zahlungen per Kreditkarte.
Ab dem 01. Februar 2023 werden unsere Schalter in Los Angeles und Seattle keine Barzahlungen mehr annehmen.

 

 

Standardfreigepäck
(Anzahl und Höchstgewicht der Handgepäckstücke)

Maximum Dimensions

Erwachsener, Kind oder Baby mit eigenem Sitzplatz
in Moana Economy oder Moana Premium

1 Gepäckstück bis 10 kg
+ 1 persönlicher Gegenstandbis 3 kg
115 cm
Kombinierte Abmessungen
(Länge + Breite + Höhe)

Erwachsener, Kind oder Baby mit
eigenem Sitzplatz in Poerava Business

1 Gepäckstück bis 12 kg
+ 1 persönlicher Gegenstandbis 3 kg

Baby (0-23 Monate)
ohne eigenen Sitzplatz

1 persönlicher Gegenstandbis 3 kg

* Persönliche Gegenstände sind unter anderem Handtaschen, Laptoptaschen, Aktentaschen, kleine Rucksäcke und Umhängetaschen. Diese Gegenstände sind unter dem Sitz vor Ihnen zu verstauen – oder im Gepäckfach, falls Sie an einem Notausgang sitzen.

WEITERE ERLAUBTE GEGENSTÄNDE:

  • Jacke, Mantel und jedes andere am Körper getragene Kleidungsstück;
  • Regenschirm;
  • zollfreie (Duty-free-) Artikel, die an Bord oder im Flughafen gekauft wurden;
  • Kinderbedarf wie z. B. Sportwagen, Autokindersitz, Wickeltasche (siehe Rubrik Kinder);
  • medizinische Geräte (Faltrollstuhl, Krücken usw.).(Siehe Rubrik Besondere Betreuung.)

Sondergepäckstücke, die mit in die Kabine dürfen

Akustikgitarre oder Ukulele

Sie dürfen eine Akustikgitarre oder Ukulele von maximal 115 cm Länge als Handgepäckstück mit in die Kabine nehmen.
Das Instrument sollte vorzugsweise in einem Koffer mit abgerundeten Ecken, in einer Gitarrenhülle oder in Ihrem Handgepäckkoffer verstaut sein.
E-Gitarren dürfen nicht mit in die Kabine.

Mobilitätshilfen

Mobilitätshilfen (z. B. Gehstöcke, Krücken, manuelle Faltrollstühle usw.) dürfen kostenlos und zusätzlich zum regulären Handgepäck mit in die Kabine genommen werden, wenn sie an Bord in einem Fach verstaut werden können. Mobilitätshilfen, die nicht in der Kabine verstaut werden können, werden kostenfrei im Frachtraum befördert. Für weitere Informationen rufen Sie bitte unsere Seite „Besondere Betreuung“ auf oder wenden Sie sich an Ihre Air-Tahiti-Nui-Filiale.

Atmungshilfsgeräte

Atmungshilfsgeräte (z. B. tragbarer Sauerstoffkonzentrator, Beatmungsgerät usw.) dürfen zusätzlich zum regulären Handgepäck kostenfrei im Flugzeug mitgeführt werden. Für weitere Informationen rufen Sie bitte unsere Seite „Besondere Betreuung“ auf oder wenden Sie sich an Ihre Air-Tahiti-Nui-Filiale.

 

Reisegepäck

Je nach Reiseklasse und Ihrem Mitgliedsstatus bei Club Tiare dürfen Sie auf Flügen von Air Tahiti Nui unterschiedlich viel Freigepäck mitführen.

 

 

Reiseklasse

Standardfreigepäck

Club Tiare Silver und Gold

Höchstgewicht
(pro Gepäckstück)

Abmessungen
(Länge + Breite + Höhe)

Erwachsener, Kind und Baby
mit Sitzplatz

Moana Economy

1

+1 × 23 Kg

23 Kg

158 cm

Moana Premium

2

Poerava Business

2 +1 × 32 Kg  32 Kg

Baby
(0-23 Monate) ohne Sitzplatzreservierung

Toutes Classes

1 Piece + Poussette pliable

-

10 Kg

 

Bonusfreigepäck für Club Tiare Silver- oder Gold-Mitglieder

Inhaber der Silver- oder Gold-Karte von Club Tiare dürfen ein zusätzliches Freigepäckstück gemäß den Größen- und Gewichtsvorgaben mitführen. Bitte beachten Sie, dass das zusätzliche Freigepäckstück nicht auf Ihrem Ticket angezeigt und auf Vorlage Ihrer Mitgliedskarte am Schalter ausgestellt wird.
Wichtig: Je nach geltender Bestimmung beträgt das zulässige Höchstgewicht für aufgegebenes Gepäck 32 kg. Ab 32 kg muss es als Frachtgepäck transportiert werden.

Sondergepäck

Atmungshilfsgeräte (z. B. tragbarer Sauerstoffkonzentrator, Beatmungsgerät o. ä.) dürfen zusätzlich zu Ihrer Eigenbeteiligung kostenlos im Flugzeug mitgeführt werden, wenn sie alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
- FAA-Zulassung für den Transport in Flugzeugen 
- Maximale Leistung 140 W 
- Maximale Spannung 110 V

Sie können die Geräte an die Steckdosen an Ihrem Sitz in der Klasse Poerava Business oder Moana Premium anschließen. 

Nichtsdestoweniger empfehlen wir Ihnen, die Akkus Ihres Geräts vor dem Flug aufzuladen und Ersatzakkus mitzuführen, um einen eigenständigen Betrieb bei Ausschaltung der Steckdosen während des Flugs zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass für Lithium-Akkus bestimmte Transportbedingungen gelten.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Air Tahiti Nui Agentur, Ihrem Reservierungsdienst oder Ihrem Reisebüro.

Sportgeräte

Air Tahiti Nui gestattet Ihnen, neben Ihrem Freigepäck kostenlos ein (1) Gepäckstück mit einem Höchstgewicht von 23 kg und einer Höchstlänge von 250 cm für den Transport Ihrer Golf-, Tauch- oder Surfausrüstung mitzuführen.

  • Ausrüstung wie Bodyboards, Kneeboards, Longboards, hydrofoil+board(zusammen verpackt, sonst zusätzliche Stückkosten), Kitesurfbretter oder aufblasbare Paddel dürfen innerhalb der vorgegebenen Gewichts- und Größeneinschränkungen ebenfalls kostenlos mitgeführt werden. Diese zusätzliche Freigepäckmenge für Sportgeräte gilt nur für Flüge von Air Tahiti Nui und hängt vom verfügbaren Platz ab.
    oder
  • Sie können neben Ihrem Freigepäck kostenlos eine (1) Angelrute oder ein (1) Ruder in einem starren Behälter mit einer Höchstlänge von 200 cm und einem Höchstgewicht von 5 kg (inklusive Behälter) als Reisegepäck aufgeben.

Sonstige Sportgeräte

Die Mitnahme aller anderen Sportgeräte ist kostenlos, wenn sie in Ihrem Freigepäck enthalten sind. Bei Überschreiten des Freigepäcks fallen Gebühren für Übergepäck an.

Die obenstehenden Informationen gelten für alle von Air Tahiti Nui durchgeführten Flüge.
Auf Flügen von Partnerfluggesellschaften können andere Regeln gelten.

 

Möchten Sie zusätzliche Gepäckstücke mitnehmen oder Gepäckstücke, welche die vorgegebenen Größen- oder Gewichtseinschränkungen überschreiten?

Das ist problemlos möglich, wenn Sie zusätzliche Gepäckgebühren entrichten. Der Kauf von übergroßen oder schwereren Gepäckstücken ist ausschließlich an Ihrem Abreisetag direkt am Abfertigungsschalter möglich.
Falls Sie mit einem Codeshare-Flug von einer unserer Partner-Fluggesellschaften reisen oder Sie auf einen Anschlussflug umsteigen, der von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird, können abweichende Gepäckregelungen gelten. Wir möchten Sie daher bitten, sich auf der Website der für Ihren Flug zuständigen Fluggesellschaft zu informieren oder sich mit Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen.

Im Falle abweichender Gepäckregelungen auf derselben Reise, empfehlen wir Ihnen dringend, die restriktiveren Gepäckbestimmungen zu beachten.

Preistabelle für Übergepäck

 

Ab
und Nach

Nach
und Ab

Ausgangsland Ihrer Reise Währung Zusätzliches Gepäckstück Schweres Gepäck¹*
(23 ≤ 32 Kg
)
Übergroßes Gepäck¹ (Höhe + Länge + Breite > 158 cm und < 200 cm)) Preis pro kg falls anwendbar²
FRANZÖSISCH-POLYNESIEN AUSTRALIEN, NEUKALEDONIEN, NEUSEELAND, USA, NORTH AMERICA, KANADA ALLE außer USA und KANADA XPF

8 000

12 000 2 000 XPF/kg
ALLE 10 000  
WEITERE FLUGZIELE ALLE 12 000 14 000
Die nachstehende Tabelle gilt für Strecken ab bzw. mit dem endgültigen Reiseziel USA oder Kanada     
USA USA USD 80 120 20/kg
CANADA KANADA CAD 100 150 25/kg
FRANKEICH, EUROPA, AFRIKA, MITTLERER OSTEN USA, FRANZÖSISCH - POLYNESIEN, JAPAN ALLE außer USA und KANADA EUR 85 100 20/kg
WEITERE FLUGZIELE ALLE 100 120
Die nachstehende Tabelle gilt für Strecken ab bzw. mit dem endgültigen Reiseziel USA oder Kanada     
USA USA USD 100 120 20/kg
KANADA KANADA CAD 130 150 25/kg
NEUSEELAND AUSTRALIEN, FRANZÖSISCH - POLYNESIEN ALLE NZD 120 150 25/kg
USA, KANADA, WEITERE FLUGZIELE ALLE außer USA und KANADA 200 250
Die nachstehende Tabelle gilt für Strecken ab bzw. mit dem endgültigen Reiseziel USA oder Kanada     
USA USA USD 145 100 20/kg
KANADA KANADA CAD 180 200 20/kg
AUSTRALIEN USA, NEUSEELAND, FRANZÖSISCH - POLYNESIEN, JAPAN-ASIA ALLE außer USA und KANADA AUD 120 150 20/kg
WEITERE FLUGZIELE ALLE 200 250
Die nachstehende Tabelle gilt für Strecken ab bzw. mit dem endgültigen Reiseziel USA oder Kanada     
USA USA USD 90 100 15/kg
KANADA KANADA CAD 120 150 20/kg
NEUKALEDONIEN FRANZÖSISCH - POLYNESIEN, USA ALLE außer USA und KANADA XPF 10 000 12 000 2 000/kg
WEITERE FLUGZIELE ALLE 16 000 20 000
Die nachstehende Tabelle gilt für Strecken ab bzw. mit dem endgültigen Reiseziel USA oder Kanada     
USA USA USD 100 120 20/kg
KANADA KANADA CAD 130 150 25/kg
JAPAN, ASIEN FRANZÖSISCH - POLYNESIEN ALLE JPY 10 000 12 000 2 000/kg
WEITERE FLUGZIELE ALLE außer USA und KANADA 20 000 24 000
Die nachstehende Tabelle gilt für Strecken ab bzw. mit dem endgültigen Reiseziel USA oder Kanada     
USA USA USD 185 220 18/kg
KANADA KANADA CAD 230 280 23/kg

 

¹wenn Ihr Gepäck 32 kg überschreitet, oder wenn die Abmessungen des Gepäckstücks größer sind als 200 cm (Höhe + Länge + Breite), wollen Sie bitte unseren Service für Frachtabfertigung kontaktieren.  

*Nur für Fluggäste der Economy-Klasse anwendbar

² Air Tahiti Nui gestattet das Mitführen von Freigepäck nach dem „Piece Concept“, d.h. unter Berücksichtigung der Anzahl der Gepäckstücke. Andere Fluggesellschaften ermöglichen das Mitführen von Freigepäck nach dem „Weight Concept“, d.h. unter Berücksichtigung des Gewichts der Gepäckstücke.

Please note: US DoT legislation requires that for all itineraries that start in the US or which have a final destination in the US, the same baggage allowance and charges must apply for the entire journey. Charges are applicable at each stopover point throughout your journey.

 

1 -NUR IM LADERAUM ZUGELASSENE GEGENSTÄNDE

2 -NUR IN DER FLUGZEUGKABINE ZUGELASSENE GEGENSTÄNDE

3 - AN BORD (KABINE UND LADERAUM) STRENG VERBOTENE GEGENSTÄNDE

4 - FLÜSSIGKEITEN, GELE UND AEROSOLE

5 - MEDIKAMENTE UND MEDIZINISCHES ZUBEHÖR

6 - PULVER

7 - ELEKTRONISCHE GERÄTE

8 - LITHIUMZELLEN UND -BATTERIEN

 

1 - NUR IM LADERAUM ZUGELASSENE GEGENSTÄNDE

Die folgenden Gegenstände sind in der Kabine strengstens verboten und müssen im Laderaum transportiert werden.

Revolver, Feuerwaffen und andere Geräte, die Projektile abgeben

  • Feuerwaffen aller Art,
  • Pistolen, Druckluftpistolen, Trommelpistolen, Leuchtpistolen, Startpistolen,
  • Revolver,
  • Büchsen, Luftgewehre
  • Gewehre, Harpunengewehre, Druckluftgewehre,
  • Harpunen,
  • Bögen, Armbrüste und Pfeile,
  • Steinschleudern und Zwillen,
  • Spielzeuge, Kopien und Nachahmungen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
  • Nachbildungen und Nachahmungen von Feuerwaffen (z.B. Feuerzeug in Form einer Waffe…),
  • Bestandteile von Feuerwaffen mit Ausnahme von Beobachtungsfernrohren,
  • Munitionen: 5 kg Bruttogewicht pro Person

 

Geräte mit lähmender Wirkung

  • Totschläger und Bolzenschussgeräte,
  • Betäubungsgeräte, wie Betäubungswaffen,
  • Elektroschocker,
  • Chemische Substanzen, Gase und Aerosolsprays

 

Artikel mit scharfer Spitze oder Schneide

  • Artikel zum Zerkleinern (Äxte, Beile und Wiegemesser…),
  • Scheren, deren vom Bolzen aus gemessene Klingen länger als 6 cm sind,
  • Kinderscheren,
  • Zigarrenschneider,
  • Messer, deren Klinge länger als 6 cm ist, Taschenmesser, Austernmesser, Papiermesser,
  • Cutter,
  • Schwerter, sowohl echte als auch Spielzeugschwerter.
  • Kampfsportausrüstung oder -waffen, spitz oder schneidend,
  • Rasierklingen (Rasierer ohne Klingen erlaubt),
  • Dolch, Samuraischirme (mit dem Griff eines Samuraischwerts),
  • Säbel,
  • Skalpelle,
  • Shuriken,
  • Korkenzieher mit Klinge, Flaschenöffner,
  • Pickel,
  • Eispickel,
  • Viehsporne,
  • Zeltheringe,
  • Steigeisen,
  • Spritzen,
  • Injektionsnadeln,
  • Wurfpfeile,
  • Fleischspieße,
  • Schmuckhaarnadeln (Okinawa)

 

Arbeitswerkzeuge

  • Brecheisen,
  • Schlüssel,
  • Nagler,
  • Hämmer,
  • Werkzeuge, deren Klinge oder Stiel länger als 6 cm ist und die als Waffen verwendet werden können (Schraubenzieher, Pistolenschrauber und Meißel),
  • Bohrmaschinen und Bohrer (einschließlich tragbarer, kabelloser Elektrobohrmaschinen),
  • Geißfüße,
  • Zangen,
  • Bolzensetzgeräte,
  • Sägen (einschließlich tragbarer, kabelloser Elektrosägen),

 

Bei den unten aufgeführten Instrumenten muss der Tank leer sein. Bitte kontaktieren Sie uns in der Woche vor dem Tag der Abreise.

  • Trennschleifer
  • Campingkocher mit Flüssigbrennstoff

 

Nicht brennbare, ungiftige Aerosole

  • Deodorant,
  • Haarlack,
  • Rasierschaum,
  • Parfums,
  • Eau de Toilette

 

Stumpfe Instrumente

  • Baseballschläger, Softballschläger, Cricketschläger, Lacrosseschläger
  • Hockeyschläger,
  • Stöcke und Stäbe (Wanderstöcke, Skistöcke, Gehstöcke, Pilgerstöcke und Massagestäbe),
  • Knüppel,
  • Prügel,
  • Schlagstöcke,
  • Golfschläger,
  • Billard-Queue,
  • Wickets,
  • Krocket-Mallets,
  • Metalldetektoren,
  • Ausrüstung für Kampfsportarten,
  • Schlagringe,
  • Würgehölzer (Nunchaku),
  • Elektrogitarren,
  • Schlittschuhe,
  • Skateboards,
  • Ski,
  • Snowboards,
  • Bumerangs,
  • Gusseiserne Pfannen,
  • Stative,
  • Angelruten,
  • Fahnenmasten,
  • Kanu-/Kayak-Paddel

 

2 - NUR IN DER FLUGZEUGKABINE ZUGELASSENE GEGENSTÄNDE

Die folgenden Artikel sind im Laderaum strengstens verboten und müssen in der Kabine mitgeführt werden.

Elektronische Zigarette

  • Die Batterie muss aus dem Gerät entnommen werden
  • Die Anschlüsse müssen mit Klebestreifen geschützt werden; alternativ können die Batterien einzeln in ein geeignetes Täschchen oder Etui gegeben werden, um jedes unbeabsichtigte Anschalten oder einen Kurzschluss zu verhindern

 

Externes USB-Ladegerät (Powerbank)

  • Maximal 2 Ladegeräte pro Person

 

Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Ersatzbatterien

  • Maximal 2 Batterien pro Person
  • Mit einer Kapazität zwischen 100 und 160 Wh

 

Eine Streichholzschachtel ODER ein Feuerzeug

  • Nur an der Person

 

3 - AN BORD (KABINE UND LADERAUM) STRENG VERBOTENE GEGENSTÄNDE

 

Explosive oder brennbare Stoffe und Vorrichtungen

  • Überall-Zündhölzer,
  • Zünder,
  • Rauchbomben und -patronen,
  • Sauerstoffflaschen,
  • Gasbrenner,
  • Kopien oder Nachahmungen von Sprengkörpern,
  • Zündkapseln oder -schnüre,
  • Dynamit,
  • Feuerlöscher,
  • Granaten und andere militärische Sprengkörper,
  • Minen,
  • Schießpulver und Plastiksprengstoff,
  • Pyrotechnik: Feuerwerk, Knallkörper, Leuchtraketen usw.

 

Geräte, die mit einer Lithiumbatterie ausgestattet sind

  • Selbstbalancefahrzeuge und andere entsprechend ausgerüstete vergleichbare Fahrzeuge: Hoverboards, Segways, Solowheels, Roller
  • Mobilitätshilfen/Rollstühle
  • Smart Bags mit nicht herausnehmbarer Batterie
  • Samsung Galaxy Note 7

 

Betäubungsgeräte:

  • Elektrische Waffen: Taser
  • Destabilisatoren: Pfefferspray, Tränengas, Tierabwehrmittel

 

Ätzende Stoffe:

  • Beizmittel
  • Chlor
  • Javelwasser
  • Putzmittel
  • Säuren
  • Haushaltsreiniger
  • Lösungsmittel
  • Quecksilber-Thermometer/-Barometer

 

Brennbare Feststoffe und Flüssigkeiten

  • Ammoniak
  • Wandfarbe
  • Benzin
  • Haushaltsreiniger
  • Anzünder

 

Brennbare Gase:

  • Aerosolsprays
  • Lufterfrischer/Raumsprays
  • Kleine Druckgasflaschen

 

Giftige und infektiöse Produkte:

  • Gift
  • Cyanid
  • Arsen
  • Herbizide
  • Insektizide
  • Azeton

 

Radioaktive Stoffe

Hochmagnetische Stoffe

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide

 

4 - FLÜSSIGKEITEN, GELE UND AEROSOLE

Flüssigkeiten, Gele und Aerosolsprays sind in der Kabine erlaubt, wenn sie in kleinen Mengen (pro Produkt maximal 100 ml) abgepackt sind.
Sie müssen in einen transparenten Plastik-Reißverschlussbeutel von etwa 20 cm x 20 cm und einem maximalen Volumen von 1 Liter gegeben werden.
Pro Person ist nur 1 Beutel erlaubt; er muss geschlossen sein und die Gegenstände müssen darin leicht Platz finden.

Getränke und andere Artikel, die im Abflugbereich zollfrei gekauft werden, können zusätzlich ohne Begrenzung von Zahl oder Volumen in das Flugzeug mitgeführt werden. Sie sind in ihrem versiegelten, transparenten Beutel zusammen mit dem Kaufnachweis aufzubewahren.

Ausnahmen:

Die folgenden Produkte sind ohne Einschränkungen erlaubt, wenn Sie während Ihres Flugs notwendig sind:

  • Babynahrung für Babys unter 2 Jahren,
  • Medikamente, begleitet von einem Rezept oder einer Bescheinigung Ihres Arztes,
  • Lebensmittel für eine spezielle Ernährungsweise

 

5 - MEDIKAMENTE UND MEDIZINISCHES ZUBEHÖR

Wenn Sie Medikamente in der Kabine mit sich führen müssen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Rezept sowie die Verpackung und den Beipackzettel der Medikamente mitzuführen, um sie bei den Kontrollen vorzeigen zu können.
Wenn Ihr Medikament gekühlt werden muss, treffen Sie bitte im Voraus eigene Vorkehrungen. Air Tahiti Nui kann Medikamente im Flugzeug nicht kühl lagern. Wenn Sie aus einem medizinischen Grund Material in der Kabine mitführen müssen (z.B. Spritzen), müssen Sie dies bei der Sicherheitskontrolle angeben.

 

6 - PULVER

Für alle Passagiere mit dem Ziel Vereinigte Staaten oder beim Transit über die USA.
Für alle Passagiere, die aus Neuseeland oder Australien abfliegen.
Seit dem 30. Juni 2018 gelten für die Beförderung von Pulvern sowie von feinen Partikeln und zerstoßenen, zerdrückten oder auch zerbrochenen Stoffen neue Beschränkungen (z. B. Mehl, Zucker, Kaffee, Milchpulver, Sand, gemahlene Vanille usw.).

Pulver mit einem Inhalt von mehr als 350 ml (12 oz) darf nicht im Handgepäck mitgeführt werden.
Pulver mit einem Inhalt von mehr als 350 ml (12 oz) ist im aufgegebenen Gepäck erlaubt.

Ausnahmen:

  • Nahrung für Babys unter 2 Jahren
  • Medikamente mit ärztlicher Verschreibung
  • Bestattungsasche
  • Einkäufe aus den Duty-Free-Shops am Flughafen sind in ihren versiegelten, transparenten Beuteln zusammen mit ihrem Kaufbeleg aufzubewahren.

 

7 - ELEKTRONISCHE GERÄTE

Wenn Sie in die Vereinigten Staaten reisen, vergewissern Sie sich, dass Ihre elektronischen Geräte (z.B. Rechner, tragbare Computer, Tablets, tragbare Telefone, Spielkonsolen, Fotoapparate, Kameras usw.) korrekt geladen sind. Ihre Funktionstüchtigkeit kann überprüft werden. Wenn Sie sie nicht einschalten können, kann es sein, dass Ihnen Ihre Geräte abgenommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sicherheitsabteilung.
Tel: +689 40 86 61 32    ODER    +689 40 86 60 85
E-Mail: suretetn@airtahitinui.pf

8 - LITHIUMZELLEN UND -BATTERIEN

Die Beförderungsbedingungen für elektronische Geräte und ihre Batterien unterscheiden sich je nach der:

  • Kapazität in Watt/Stunde (Wh)
  • Menge des Lithiums in Gramm (g)

Je nach ihrer in Wattstunden (Wh) gemessenen Kapazität unterscheidet man 3 Arten von Zellen oder Batterien.

Kapazität (Wh)

Beispiel

Konfiguration

Handgepäck

Aufgegebenes Gepäck

 

≤100Wh

 

Kleine Lithiumzellen oder -batterien für tragbare Geräte, z. B.: tragbares Telefon, tragbarer Computer, Rechner, Kamera, Fotoapparat, Tablet, medizinische Geräte usw.

In einem Gerät enthaltene Batterien

JA

JA

Zusätzliche Ersatzbatterien

JA
Auf den persönlichen Gebrauch beschränkt

Nein

>100Wh and ≤160Wh

 

Unterhaltungselektronik, mit Lithiumbatterien mittlerer Kapazität betrieben, z.B. Kamera, tragbare Elektrowerkzeuge, medizinische Geräte

In einem Gerät enthaltene Batterien **

JA

JA

Zusätzliche Ersatzbatterien***

JA
Maximal zwei pro Person

Nein

>160Wh

Großbatterien für bestimmte Industriegeräte, Fahrzeuge, Mobilitätshilfen usw.

ALS GEPÄCK VERBOTEN
TRANSPORT NUR ALS FRACHTGUT

* Die Anschlüsse von Ersatzbatterien, die im Handgepäck mitgeführt werden, müssen vor Kurzschlüssen geschützt werden, indem sie mit Klebestreifen isoliert und einzeln in Plastiktüten oder in der Originalverpackung transportiert werden.
**Die Zustimmung der Fluggesellschaft oder der Fluggesellschaften ist erforderlich.

Anmerkung: Wenn die Kapazität in Wattstunden auf der Batterie nicht angegeben ist, ist es Ihre Aufgabe, diese nach folgender Berechnung zu bestimmen: Wh = 2 V x 0,5 A; V steht dabei für die Voltzahl und A für die Amperezahl Ihres Geräts.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gefahrgutabteilung.
Tel: +689 40 47 67 12    ODER +689 40 47 67 13
E-Mail: MDTN@airtahitinui.pf

Mobilitätshilfen mit Lithiumakkus
Bei einem Rollstuhl, der mit 2 für seinen Betrieb notwendigen Akkus ausgestattet ist, darf keiner der Akkus 160 Wh überschreiten, um in der Kabine zugelassen zu sein. Maximal ein Ersatzakku nicht über 300 Wh ODER 2 Akkus, deren Kapazität jeweils höchstens bei 160 Wh liegt, sind in der Kabine erlaubt. Batterien, deren Kapazität 300 Wh übersteigt, können nur als Frachtgut transportiert werden. Die Zustimmung der Fluggesellschaft oder der Fluggesellschaften auf Ihrer Reiseroute ist erforderlich

Smart Bag ausgestattet mit einer Lithium-Batterie
Im aufgegebenen Gepäck: Bei der Mitnahme im aufgegebenen Gepäck sollte die Batterie aus der Tasche entfernt und im Handgepäck mitgeführt werden.
Im Handgepäck: Bei mitgeführtem Handgepäck sollte die Batterie herausnehmbar sein.
Wenn die Batterie nicht entnommen werden kann, darf das Gepäck nicht an Bord, im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.